ANTRAG AUF BEURLAUBUNG VOM BESUCH DER BERUFSSCHULE
Wichtige Hinweise:
- Eine Beurlaubung von der Berufsschule darf nur in Ausnahmefällen gewährt werden (siehe § 11 BSO und § 20 BaySchO)!
- Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden!
- Anträge sind bis spätestens eine Woche vor der beantragten Beurlaubung einzureichen!
Formular(e) für Ausbildungsbetriebe:
Bei Beantragung der Beurlaubung eines/r Auszubildenden durch den Ausbildungsbetrieb aus betrieblichen Gründen.
Der Antrag kann vollständig elektronisch ausgefüllt und per E-Mail der Schule zugesandt werden.
Bei Beantragung der Beurlaubung mehrerer Auszubildender zum gleichen Termin, sind die weiteren Auszubildenden auf dem Beiblatt / den Beiblättern (bis zu 2 Auszubildende je Beiblatt) zu melden. Ein „Hauptantrag“ (s.o.) ist immer zu stellen; Beiblätter sind mit derselben E-Mail zu übermitteln.
Formular für Schüler/innen:
Bei Beantragung der Beurlaubung durch den/die Schüler/in selbst aus persönlichen Gründen.
Der Antrag kann elektronisch ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Der Antrag ist zu unterschreiben. Der Ausbildungsbetrieb hat durch Unterschrift und Stempel seine Kenntnisnahme zu bestätigen. Der Antrag kann der Schule auf Papier oder als eingescanntes Dokument per E-Mail zugesandt werden.
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