Teil 1 der Abschlussprüfung GH+AH

Organisieren des Warensortiments
und von Dienstleistungen

  • Im September (nur für Verkürzer) bzw. im März des 2. Lehrjahres
  • Gewichtung: 25 %
  • Dauer: 90 Minuten

Im Prüfungsbereich Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

  1. Bedarfe und Absatzchancen zu ermitteln, Informationen über Waren und Dienstleistungen einzuholen und marktorientierte Warensortimente und kundenbezogene Dienstleistungs-angebote zu bewerten,
  2. Angebote von Lieferanten einzuholen und zu vergleichen, Waren zu bestellen und Dienstleistungen zu beauftragen,
  3. Kundenanfragen zu bearbeiten, Angebote zu erstellen und Aufträge unter Beachtung von Liefer- und Zahlungsbedingungen zu bearbeiten,
  4. adressatengerecht, situations- und zielorientiert zu kommunizieren sowie
  5. Kundendaten zu verwalten und dabei rechtliche Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einzuhalten.

Die Aufgabenstellung ist zu 70% offen und zu 30% gebunden

 

Teil 2 der Abschlussprüfung GH + AH

Prüfungsteile:

Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften (Großhandel)

bzw.

Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften (Außenhandel)

Gewichtung 30 %

120 Minuten schriftlich,

ungebunden

Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen

Gewichtung 15 %

60 Minuten schriftlich,

gebunden

Wirtschafts- und Sozialkunde

(PUG und BUP)

Gewichtung 10 %

60 Minuten schriftlich,

gebunden

Fallbezogenes Fachgespräch

Gewichtung 20 %

30 Minuten mündlich

 

Mündliche Prüfung

Für das „Fallbezogene Fachgespräch“ ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:

  1. Verkauf und Distribution (nur in der Fachrichtung Großhandel möglich)
  2. Internationaler Handel und Auslandsmärkte (nur in der Fachrichtung Außenhandel möglich)
  3. Warensortiment und Marketing
  4. Einkauf und Beschaffungslogistik

Als Zugangsweg zum Fallbezogenen Fachgespräch kann der Ausbildungsbetrieb aus zwei Alternativen wählen:

 

  • “Klassische Variante”: Grundlage für das Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus zwei den oben genannten Gebieten.

 

  • „Report-Variante“: Grundlage für das Fachgespräch ist ein max. dreiseitiger Report zu, die der Prüfling über durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt. Bis zum ersten Tag der Teil 2 Prüfung sind dazu zwei Reporte einzureichen. Diese müssen aus zwei den oben genannten Gebieten stammen. Direkt vor Prüfungsbeginn wählt der Ausschuss einen Report aus, über den dann geprüft wird.

Unabhängig davon, welche Variante gewählt wird – die vom Prüfling nachzuweisenden Anforderungen sind identisch:

Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist,

  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen,
  2. Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Lösungswege zu entwickeln und zu begründen,
  3. Geschäftsgespräche kunden-, service- und prozessorientiert zu führen und auszuwerten und dabei Waren-, Dienstleistungs- und Fachkenntnisse einzubeziehen und
  4. praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Zusammenhänge sowie unter Beachtung rechtlicher Zusammenhänge zu planen, 
  5. durchzuführen, zu steuern und auszuwerten.

 

Gestaltungshinweise für den Report

Der Report hat jeweils einen Umfang von maximal drei DIN A 4-Seiten und wird einseitig beschrieben. Die Schriftgröße ist „11“, Schriftart „Arial“; der Abstand beträgt 1,5 Zeilen. Die Seiten haben einen linken und rechten Rand von 2,5 cm. Oben und unten beträgt der Rand 2,0 cm. Sie werden fortlaufend nummeriert. Sie werden in der „Ich-Form“ und in deutscher Sprache verfasst. Der Report enthält keine Anlagen.

 

Welche Funktion haben die Reporte?

Reporte dienen dem Prüfungsausschuss zur Information und Vorbereitung. Sie sollen jeweils

  • das Umfeld und die Zielsetzung der praxisbezogenen Fachaufgabe skizzieren,
  • die Planung der Aufgabe beschreiben,
  • die Durchführung der Aufgabe darstellen und
  • den Prozess, der zum Ergebnis geführt hat, reflektieren und bewerten.

Reporte sind Gesprächsgrundlage im Fachgespräch

Der vom Prüfungsausschuss ausgewählte Report dient als Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch. Der Prüfungsausschuss vertieft das Thema der Fachaufgabe im Rahmen des gewählten Gebietes. Es können auch Inhalte geprüft werden, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Kernthema zu sehen sind (z. B. Schnittstellen oder vor- und nachgelagerte Prozesse).

Wichtig: Nur das Fachgespräch wird bewertet!

 

Die gestreckte Abschlussprüfung – Bestehensregelung!

 

Prüfungsbereich

Prüfungsverfahren

Gewichtung

Bestehensregelung

Teil 1

Organisieren des

Warensortiments und von Dienstleistungen (Lernfeld 2+3)

70% ungebunden

30% gebunden

25 %

Insgesamt mindestens ausreichend

Teil 2

Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen

100% gebunden

15 %

Kein ungenügend

 

Insgesamt mindestens ausreichend

 

Drei Bereiche mindestens ausreichend

Prozessorientierte Organisation von Groß- / Außenhandelsgeschäften

100% ungebunden

30 %

Wirtschafts- und Sozialkunde

100% gebunden

10 %

Fallbezogenes Fachgespräch

Zwei Fälle zur Auswahl

20 %

Report

 

Gesamtergebnis

 

100 %

ð  Bestanden !